Kostenfreie Pflegehilfsmittel
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für Pflegebedürftige
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Bei Ihnen liegt ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Wenn diese Voraussetzung gemäß §78 Absatz I in Verbindung mit §40 Absatz II SGB XI erfüllt wird, dann besteht Ihr gesetzlicher Anspruch auf die Curama Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln, wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhen, verschiedene Desinfektionsmittel und viele weitere Produkte.
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